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   VGH Hessen, 20.05.1992 - 1 TH 633/92   

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https://dejure.org/1992,6320
VGH Hessen, 20.05.1992 - 1 TH 633/92 (https://dejure.org/1992,6320)
VGH Hessen, Entscheidung vom 20.05.1992 - 1 TH 633/92 (https://dejure.org/1992,6320)
VGH Hessen, Entscheidung vom 20. Mai 1992 - 1 TH 633/92 (https://dejure.org/1992,6320)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Dienstanweisung eines Bürgermeisters - Verletzung der Weisungsbefugnis eines Beigeordneten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 43, 73 (Ls.)
  • NVwZ-RR 1992, 498
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 12.02.1981 - 2 C 42.78

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Klageabweisung - Unbegründete Klage -

    Auszug aus VGH Hessen, 20.05.1992 - 1 TH 633/92
    Ähnlich wie bei Organisationsakten wird durch die Verneinung der Verwaltungsaktseigenschaft der Rechtsschutz des Antragstellers nicht verkürzt, denn gerichtlicher Rechtsschutz ist auch dann gewährleistet, wenn ein Beamter durch Maßnahmen, die - nach § 42 Abs. 2 VwGO - unanfechtbare oder unüberprüfbare Behördeninterna sind, weil sie etwa im Einzelfall keine Außenwirkung entfalten - § 35 HVwVfG -, in seiner individuellen Rechtssphäre verletzt wird und mit dieser Begründung die Verwaltungsgerichte anruft (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 12.2.1981, DVBl. 1981, 495 unter Hinweis auf sein Urteil vom 22.5.1980, DVBl. 1980, 882).
  • BVerwG, 29.01.1987 - 2 C 34.85

    Beamter - Widerrufsanspruch - Vorgesetzter - Ehrenrührige dienstliche Äußerung -

    Auszug aus VGH Hessen, 20.05.1992 - 1 TH 633/92
    Deshalb hat der Antragsteller auf Hinweis des Senats seinen Antrag im Beschwerdeverfahren zutreffend gegen seinen Dienstherrn (vgl. § 3 HBG) umgestellt (vgl. hierzu Senatsbeschluß vom 12.8.1988 - 1 TG 682/88 - unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 29.1.1987, BVerwGE 75, 354, 355).
  • VGH Hessen, 04.01.1989 - 6 UE 469/87

    Rechtsstellung des abberufenen Ersten Kreisbeigeordneten; Abberufung kein

    Auszug aus VGH Hessen, 20.05.1992 - 1 TH 633/92
    Wenn auch die Verletzung sowohl von organschaftlichen wie auch - zugleich - von persönlichen, aus dem (Wahl-)Beamtenverhältnis fließenden Rechten für möglich gehalten wird (vgl. hierzu etwa Hess.VGH, Urteil vom 4.1.1989 - 6 UE 469/87 - DVBl. 1989, 934 = DÖV 1990, 628), so sind, gemessen an dem Streitgegenstand "Dienstanweisung des Bürgermeisters der Antragsgegnerin vom 6.6.1991", weder der Antragsteller noch der ursprünglich als Antragsgegner aufgetretene Bürgermeister der Antragsgegnerin als Organe der Gemeinde, das sind nur die Gemeindevertretung als oberstes Organ einer Gemeinde und der (kollegiale) Gemeindevorstand, der die laufende Verwaltung besorgt (vgl. §§ 9, 63 Abs. 2 Satz 3 HGO) bzw. als Organteile von dem genannten Streitgegenstand betroffen.
  • VGH Hessen, 12.08.1988 - 1 TG 682/88

    Einstweilige Anordnung auf Unterlassung von ehrenrührigen Äußerungen

    Auszug aus VGH Hessen, 20.05.1992 - 1 TH 633/92
    Deshalb hat der Antragsteller auf Hinweis des Senats seinen Antrag im Beschwerdeverfahren zutreffend gegen seinen Dienstherrn (vgl. § 3 HBG) umgestellt (vgl. hierzu Senatsbeschluß vom 12.8.1988 - 1 TG 682/88 - unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 29.1.1987, BVerwGE 75, 354, 355).
  • VGH Hessen, 15.01.1980 - II OE 70/78
    Auszug aus VGH Hessen, 20.05.1992 - 1 TH 633/92
    Seine Befugnisse als Verwaltungsleiter beschränken sich darauf, allgemeine Dienstanweisungen (z.B. Geschäftsordnungen, Kanzleiordnungen, Einsatz der Bediensteten und Mittel usw.) für die Verwaltungsdienststellen zu regeln, wobei er an die allgemeinen Verwaltungsgrundsätze der Gemeindevertretung gemäß § 51 Nr. 1 HGO gebunden ist (vgl. hierzu Hess.VGH, Urteil vom 15.1.1980 - II OE 70/78 - Schneider-Jordan, Hessische Gemeindeordnung, Komm., § 70 Erl. 2.2; Schlempp, Komm. zur Hessischen Gemeindeordnung , § 70 Erl. VI).
  • LG Frankfurt/Main, 23.12.2022 - 24 KLs 4/22

    Ex-OB wegen Korruption verurteilt

    Die Verteidigung weist im Ausgangspunkt zwar zutreffend darauf hin, dass der für ein Arbeitsgebiet zuständige Stadtrat gemäß § 70 Abs. 2 HGO die laufenden Verwaltungsangelegenheiten innerhalb dieses Bereichs im Namen des Magistrats selbstständig erledigen kann und der Angeklagte im Rahmen dieser selbständigen Erledigungsbefugnis nicht über ein Weisungsrecht in Sachangelegenheiten gegenüber den Stadträten als Leiter der Dezernate, die nicht vom Oberbürgermeister selbst verwaltet werden, verfügte (vgl. VGH Kassel, Beschluss vom 20.05.1992 - 1 TH 633/92, NVwZ-RR 1992, 497f.).

    Der Angeklagte konnte daher zum Beispiel bei unterschiedlichen Auffassungen in Sachfragen die selbständige Erledigungsbefugnis beseitigen, indem er eine Entscheidung des Magistrats herbeiführte (vgl. VGH Kassel, Beschluss vom 20.05.1992 - 1 TH 633/92, NVwZ-RR 1992, 497; Birkenfeld/S. Fuhrmann in: BeckOK-KommunalR Hessen, 21. Ed., HGO, § 70 Rn. 79), um dann in seiner Funktion als Vorsitzender des Magistrats an der Verwaltungsentscheidung in entscheidender Weise mitzuwirken.

  • VGH Hessen, 27.10.2000 - 8 TZ 2310/00

    Besetzungsrüge wegen unrichtiger Anwendung des Geschäftsverteilungsplans;

    - Der beschließende Senat lässt offen, ob dies hier - entsprechend den Beschlüssen des 1. Senats des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 10. März 1983 (- I TH 64/82 - HessVGRspr. 1983, 55), 5. Juli 1990 (- 1 TG 1780/90 - NVwZ-RR 1990, 632) und vom 20. Mai 1992 (- 1 TH 633/92 - NVwZ-RR 1992, 498) - so gesehen werden muss.

    Im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz - GG - gilt jedoch das grundsätzliche Verbot einer Vorwegnahme der Hauptsacheentscheidung nicht, wenn die Regelung zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes notwendig ist, d.h. wenn die sonst zu erwartenden Nachteile für den Antragsteller unzumutbar und im Hauptsacheverfahren nicht mehr zu beseitigen wären, und ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für einen Erfolg auch in der Hauptsache spricht (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 20. Mai 1992, a.a.O.; Kopp/Schenke, Verwaltungsgerichtsordnung, 12. Aufl., 2000, Rdnr. 14 zu § 123).

  • VG Mainz, 01.02.2022 - 1 L 20/22

    Rechtsnatur der Einführung der 2G-Regel durch Dienstanweisung bei der

    Der Dienstanweisung fehlt es hier an der für einen Verwaltungsakt oder eine Rechtsvorschrift charakteristischen Außenwirkung (vgl. HessVGH, Beschluss vom 20. Mai 1992 - 1 TH 633/92 -, BeckRS 9998, 28164).
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